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Personalausweis

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht in Deutschland die Ausweispflicht (§1 Personalausweisgesetz).

Online-Ausweisfunktion

Seit dem 01.11.2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat und mit einem Chip ausgegeben. Dieser Chip ermöglicht Personen ab dem 16. Lebensjahr die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Funktion können Sie Ihre Identität im Internet oder an Automaten nachweisen.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren (Link unten).

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt notwendig. Ein neues biometrisches Lichtbild ist bei Antragstellung vorzulegen.

Bei der Beantragung eines Ausweises für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Zum Unterschriftenvergleich sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Personalausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei Berlin, die Ihren Personalausweis herstellt. In der Regel können Sie mit ca. 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es unter Umständen auch etwas länger dauern.

In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist bis zu 3 Monate gültig.

Preis / Kosten

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (max. 3 Monate gültig)

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

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