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Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Dieser UB-Schein wird auf Antrag ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Es reicht die Vorlage des Personalausweises. Eine telefonische Beantragung ist auch möglich. Der UB-Schein wird dann zugeschickt.
benötigte Unterlagen
- Personalausweis