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5.2 Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder

Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Hamminkeln

§ 1 Höhe der Gebühren

Für die Benutzung des Freibades Dingden und des Hallenbades Hamminkeln gelten folgende Entgelte:

1.    Einzelkarten

 

 
Erwachsene3,00 €
Warmbadetag Hallenbad4,00 €
Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren1,50 €
Auszubildende. Studenten, 
Warmbadetag2,50 €

       

2.    Geldwertkarten

 

 
ErwachseneWertZahlpreis
10 Eintritte30,00 €25,00 €
Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren  
Auszubildende, Studenten  
10 Eintritte15,00 €12,00 €

 

3.    Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres erhalten freien Eintritt. Der Zutritt zu den Bädern ist jedoch nur in Begleitung Erwachsener oder Jugendlicher über 15 Jahren gestattet.

4.    Für Arbeitslose, Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung ( MdE, GdB) von 50 % und mehr, Hilfeempfänger nach dem SGB XII und deren hilfsbedürftigen Familienangehörige gelten die Eintrittsgelder für Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren, Auszubildende und Studenten. Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einer Erwerbsminderung von 50 % und mehr, die eigenständig die Bäder nicht nutzen können, ist der Eintritt frei. Ein entsprechender Nachweis ist dem Badepersonal gegenüber zu erbringen.

5.    Personen, die morgens in der Zeit von 07.15 Uhr bis 08.00 Uhr das Hallenbad und von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr das Freibad benutzen, zahlen einheitlich den Eintrittspreis für Schüler, Jugendliche etc.

6.    Für die Durchführung von Kursangeboten (z.B. Aqua-Fitness) über 10 Stunden ist ein Grundpreis von 25,00 € und ein Eintrittsgeld in Höhe der regulären Eintrittsgebühr zu entrichten.

7.    Für das Freibad Dingden wird für den Zeitraum 30.06.2014 bis 31.08.2014 eine Saisonkarte eingeführt. Der Kaufpreis für Erwachsene beträgt 45,00 € und für Kinder 20,00 €.

§ 2 Gültigkeit der Eintrittskarten

Token berechtigen zum einmaligen Eintritt. Mehrfachkarten in Form einer Geldwertkarte werden bei Betreten des Bades in Höhe eines Einzeleintrittswertes gemäß § 1 Ziffer 1 entwertet.

§ 3 Sonderregelungen für Schulen

Für Schülerinnen und Schüler der Schulen in der Stadt Hamminkeln wird kein Entgelt erhoben, wenn der Besuch der Bäder im Rahmen des Unterrichts erfolgt. Auswärtige Schulen zahlen 50 % der üblichen Gebühren.

§ 4 Erstattung der Gebühren

Bei Verlust der Token oder Geldwertkarten wird kein Ersatz geleistet. Personen, die des Bades verwiesen werden und denen die Benutzung der Bäder untersagt wird, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 15.05.2014 in Kraft. § 1 Ziffer 7 tritt am 01.09.2014 außer Kraft.

Mit Wirkung vom gleichen Tag tritt entgegenstehendes Ortsrecht außer Kraft.

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