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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Jede Bebauung stellt einen Eingriff in die Natur und Umwelt dar. Um diesen Eingriff so gering wie möglich zu halten und die Veränderung am Ort des Eingriffs auszugleichen, sind entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan vorzusehen. Sollte der Eingriff nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeglichen werden können, sind diese auf der Ausgleichsfläche der Stadt (Ökokonto) zu kompensieren.

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