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Gewässerschutzbeauftragter

Der Gewässerschutzbeauftragte ist eine von der Kommune zu benennende Person, die auf der Grundlage des WHG Aufgaben wahrzunehmen hat, die sicherstellen, dass die Gewässer geschützt werden. Er untersteht ausschließlich dem Bürgermeister und hat durch die Vorlage eines Berichtes die Abwassersituation neutral darzulegen.

Haben Sie Fragen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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