Inhalt

2.4 Hebesatzsatzung

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Hamminkeln

Hebesatzsatzung- vom 27.02.2015

 § 1 Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Hamminkeln erhebt

a) nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes eine Grundsteuer auf den in ihrem Gebiet belegenen Grundbesitz,

b) nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes eine Gewerbesteuer.

§ 2 Hebesätze

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1  Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 340 v.H.
1.2  Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 650 v.H.

2. Gewerbesteuer

Steuersatz 2015: 452 v.H.
(Steuersätze der Vorjahre: 2001-2002, 395 v.H.; 2003-2010, 410 v.H.; 2011-2014, 430 v.H.)

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt ab dem 01.01.2015 in Kraft. Die Hebesatzsatzung vom 14.04.2011 tritt gleichzeitig außer Kraft.

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