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Straßenreinigung

Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird nach Maßgabe der entsprechenden Satzung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Einige Straßen werden wöchentlich durch eine Firma gereinigt. Hierfür erhebt die Stadt Gebühren nach der Satzung.

Rechtliche Grundlagen

7.1 Straßenreinigungssatzung

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