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Europawahl 2024 - Briefwahlbeantragung

Bis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr können Wahlscheinanträge von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten mit umseitigen Vordruck der Wahlbenachrichtigung, aber auch per E-Mail oder mündlich, nicht aber fernmündlich, gestellt werden; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr. Im Rathaus kann auch direkt die Briefwahl nach vorheriger Beantragung im Bürgerbüro, Zimmer 4, durchgeführt werden.

Die Beantragung der Wahlscheine kann auch online erfolgen.

Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich der Gemeindebehörde zu versichern. Eine entsprechende Versicherung als auch eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen enthält das Muster zur Beantragung des Wahlscheines auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen. Bei der schriftlichen Beantragung sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen.

Der rote Wahlbrief für die Europawahl muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus Hamminkeln eingegangen sein.

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