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Europawahl 2024 - Wahlteilnahme bei Wohnungswechsel

Wahlteilnahme bei Wohnungswechsel ab dem 29.04.2024

Bei der Europawahl gibt es keinen Veränderungsdienst aufgrund von Wohnungswechseln ab dem 29.04.2024 vom Amts wegen. Die Wahlberechtigten zur Europawahl bleiben in dem Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen, für den sie am 28.04.2024 (Stichtag Eintragung ins Wählerverzeichnis) gemeldet waren. Sie können dort in dem für ihren bisherigen Wohnsitz zuständigen Wahllokal wählen oder beim Wahlamt der Fortzugsgemeinde einen Wahlschein und die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. 

An- und Abmeldungen

In der Zeit vom 29.04. bis 19.05.2024 besteht für Wahlberechtigte, die in dieser Zeit innerhalb der BRD aus einer anderen Gemeinde zuziehen und sich in Hamminkeln mit Hauptwohnung anmelden oder ihre bisherige Nebenwohnung in Hamminkeln zur Hauptwohnung erklären, die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln eingetragen zu werden. Der Antragsvordruck ist im Wahlbüro der Stadt Hamminkeln erhältlich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wahlberechtigte, die in der Zeit vom 29.04. bis 19.05.2024 aus Hamminkeln verziehen und sich in ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb der BRD anmelden bzw. ihre bisherige Hauptwohnung in Hamminkeln zur Nebenwohnung erklären, werden nur dann im Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln gestrichen, wenn sie in der neuen Wohngemeinde ihre Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis beantragen. Wird in der neuen Wohngemeinde kein Antrag gestellt, bleiben sie im Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln eingetragen und können nur hier im Wahlraum des „alten“ Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.

Wahlberechtigte im Ausland lebende Deutsche, die nach Deutschland ab dem 29.04. bis zum 19.05.2024 zurückkehren (Auslandsrückkehrer) werden auf förmlichen Antrag in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde aufgenommen. Der Antrag (Formular Anlage 1 EuWO) muss spätestens bis zum 19.05.2024 bei der Zuzugsgemeinde eingehen. Das Antragsformular (Anlage 1 BWO) ist beim Bundeswahlleiter erhältlich.

Wahlberechtigte Deutsche, die ab dem 29.04.2024 in das Ausland verziehen (mit Abmeldung) bleiben nach wie vor im Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln eingetragen. Ihr Wahlrecht geht mit dem Fortzug nicht verloren. Sie können am bisherigen Wohnort das Wahlrecht ausüben, entweder vor Ort im Wahllokal oder durch Briefwahl.

Ummeldungen innerhalb der Stadt Hamminkeln

Wahlberechtigte, die sich vom 29.04.2024 bis zum Wahltag innerhalb von Hamminkeln ummelden, bleiben im Wählerverzeichnis des ehemaligen Wahlbezirks, für den sie am Stichtag gemeldet waren, eingetragen. Sie können nur im Wahlraum des ehemaligen Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.

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