Aufstellungsverfahren / Öffentliche Auslegung

Die Bauleitpläne sind von der Stadt in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt nach einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" im Ortsteil Hamminkeln

Der Rat der Stadt Hamminkeln hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“ im Ortsteil Hamminkeln beschlossen.

Das Ziel dieser Änderung ist die Errichtung eines Pumptracks auf dem Gelände des alten Sportplatzes südlich des Hallenbades. Um die planungsrechtliche Voraussetzung für das Vorhaben zu schaffen ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. 

Ansprechpartner: Herr Sweers

 

Kontakt

Bauleitplanung und Tourismusförderung
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Bauleitplanung und Tourismusförderung
Jan-Christian Sweers phone: 02852 88271 phone: 02852 8844271 phone: jan-christian.sweers@hamminkeln.de
Bauleitplanung und Tourismusförderung
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