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Regionalplanung

Regionalplan Ruhr für die Metropole Ruhr (Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR))

(rechtskräftig seit dem 28.02.2024)

Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 06.07.2018 beauftragt, das Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr durchzuführen.

Zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr wurden drei Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen wurden in die Gesamtabwägung zum Regionalplan Ruhr eingestellt.

In ihrer Sitzung am 10.11.2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr abschließend den Feststellungsbeschluss des Regionalplans Ruhr gefasst. In einem letzten Verfahrensschritt reichte der Regionalverband Ruhr (RVR) das Planwerk beim NRW- Wirtschaftsministerium als übergeordnete Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung ein.

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 28.02.2024 ist der Regionalplan Ruhr in Kraft getreten.

Der Regionalplan Ruhr ist auf der Internetseite des Regionalverbandes Ruhr unter www.regionalplanung.rvr.ruhr abzurufen.

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