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Regionalplanung
Regionalplan Ruhr für die Metropole Ruhr (Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR))
Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr
Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 06.07.2018 beauftragt, das Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr durchzuführen.
Zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr wurden drei Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen wurden in die Gesamtabwägung zum Regionalplan Ruhr eingestellt.
In ihrer Sitzung am 10. November 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr abschließend den Feststellungsbeschluss des Regionalplans Ruhr gefasst. In einem letzten Verfahrensschritt reicht der Regionalverband Ruhr (RVR) das Planwerk beim NRW- Wirtschaftsministerium als übergeordnete Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung ein. Die Landesplanungsbehörde hat für die Prüfung drei Monate Zeit. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung veröffentlicht die Behörde das Planwerk, das mit dem Tag der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt.