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Immobilienangebote

Baugrundstücke für Einfamilienhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH)

Die Stadt Hamminkeln bietet Baugrundstücke im Ortsteil Dingden, Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“, zum Erwerb an.

Der Bebauungsplan 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ ist durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 24.02.2023 rechtsverbindlich geworden. Die Erschließung (Freimachen des Baufelds, Kanalisation und Baustraße) wird voraussichtlich Mitte 2024 gesichert sein.

Die Stadt Hamminkeln bietet in dem Baugebiet erneut vier Bauplätze öffentlich zum Erwerb an. Die Bauplätze sind im Katasterplan (siehe Downloadbereich unten auf dieser Seite) mit den Flurstücksnummern 1338, 1339, 1348 und 1349 verzeichnet. Es handelt sich um zwei Baugrundstücke für Einfamilienhäuser (1348 und 1349) und zwei Baugrundstücke für Doppelhaushälften (1338 und 1339) mit folgenden Größen:

  • Flurstück 1338:        262 qm
  • Flurstück 1339:        254 qm
  • Flurstück 1348:        408 qm
  • Flurstück 1349:        453 qm

Die Grundstückskaufpreise betragen für alle oben angegebenen Bauplätze (zwingend zweigeschossig zu bebauen) 234,38 € pro qm (einschließlich der Ablösung des Kanalanschlussbeitrags 6,38 € pro qm). Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich des später über entsprechende Beitragsbescheide festzusetzenden Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und Beiträge von Versorgungsunternehmen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die genannten Kaufpreise ab Ende der erstmaligen Bewerbungsphase im Juli 2023 über den Verbraucherpreisindex bis zur tatsächlichen Kaufpreisfälligkeit im Wert gesichert werden.

Die Baugrundstücke sind innerhalb von fünf Jahren mit einem Wohngebäude zu bebauen und dürfen zehn Jahre nur mit Zustimmung der Stadt veräußert werden. Zudem wird der Selbstbezug des errichteten Wohngebäudes verpflichtend vereinbart.

Die Stadt Hamminkeln bittet Bauwillige um schriftliche Bewerbungen um den Erwerb der einzelnen Baugrundstücke im geplanten Neubaugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz an der Ringstraße in Dingden. Die Bewerbungen sollen einen Hinweis auf das hauptsächlich gewünschte Baugrundstück sowie eventuell Ersatzwünsche enthalten. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Doppelhaushälften eventuell auch als ein Einfamilienhausgrundstück gemeinsam erworben werden können, wenn sich keine Interessenten für Doppelhaushälften finden. Die Bewerbungen sollen darüber hinaus persönliche Angaben zu Alter, Familienstand, Kindern und Beruf der Bewerber enthalten, sowie insbesondere auch zur Frage Stellung nehmen, ob bereits Grundbesitz vorhanden ist. Ferner werden Auskünfte zu etwaigem sozialem Engagement erbeten.

Über die Vergabe der Bauplätze wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Um die Sachverhalte fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen erbeten bis zum Mittwoch, 29. Mai 2024, 16.00 Uhr (Eingang bei der Stadt).

Mit jeweiliger Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln voraussichtlich in der Ratssitzung im Juli 2024 sollen die Grundstückskaufverträge zur Beurkundung nach den Sommerferien 2024 vorbereitet werden. Die Kaufpreisfälligkeit zur Zahlung des Grundstückskaufpreises, die an die Herstellung der Erschließungsanlagen (Kanal und Baustraße) geknüpft ist und die bis dahin erfolgt sein sollte, beträgt vier Wochen nach Vertragsschluss. Mit der Kaufpreiszahlung wird dann die Inbesitznahme der Bauplätze durch die Erwerber erfolgen können.

  • Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.
  • Fragen zum Bebauungsplan und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164.

Bewerbungen um die Bauplätze werden also bis zum 29.05.2024 (Eingang bei der Stadt) erbeten an:

Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln

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Baufläche für Mehrfamilienhausbebauung (MFH)

Die Stadt Hamminkeln bietet eine größere Baufläche für Mehrfamilienhausbebauung im Ortsteil Dingden, Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“, gegen Gebot zum Erwerb an.

Der Bebauungsplan 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ ist durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 24.02.2023 rechtsverbindlich geworden. Die Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet (Kanalisation und Baustraße) laufen nun an und werden voraussichtlich im II. Quartal 2024 den Stand erreichen, dass die Erschließung der Bauplätze gesichert sein wird.

Die Stadt Hamminkeln schreibt eine größere Baufläche für Mehrfamilienhausbebauung öffentlich zum Erwerb aus. Dieses Grundstück Gemarkung Dingden Flur 8 Flurstück 1352 in der Größe von 5.167 qm ist im Katasterplan gekennzeichnet. Gemäß der Festsetzung des Bebauungsplans sind bis zu acht Wohneinheiten je Gebäude zulässig. Eine dreigeschossige Bebauung ist vorgegeben, die maximale Firsthöhe beträgt 11,5 m. Als Lärmminderungsmaßnahme ist an der südlichen Grundstücksgrenze eine 2,0 m hohe Schallschutzwand auf der Baufläche zu errichten und zu unterhalten.

Zusätzlich grundstücksvertraglich vorgegeben, dass das Grundstück innerhalb von fünf Jahren zu bebauen ist.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, dem Vermessungsplan, dem Bebauungsplan und dem Entwurf der Straßenausbauplanung werden im Downloadbereich unten auf dieser Seite bereitgestellt.

Der Grundstückskaufpreis beträgt für das Flurstück 1352, groß 5.167 qm, 330,45 € pro qm (einschließlich der Ablösung des Kanalanschlussbeitrags 7,45 € pro qm) als Mindestgebot. Der geforderte Mindestpreis versteht sich zuzüglich des später über entsprechende Beitragsbescheide festzusetzenden Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und Beiträge von Versorgungsunternehmen.

Die Stadt Hamminkeln bittet Investoren um schriftliche Erwerbsangebote für die angebotene Baufläche im Neubaugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz an der Ringstraße in Dingden. Ausdrücklich sind auch Bewerbungen von Investorengruppen oder Bauherrengemeinschaften für die gesamte Baufläche erwünscht. In der Bewerbung müssen die Bewerber aber eindeutig benannt werden.
Die Bewerbungen sollen außer dem konkreten Kaufpreisangebot auch Erläuterungen zur geplanten Bebauung und Nutzung enthalten. Ein Anteil von mindestens etwa 30 % öffentlich gefördertem Wohnraum beziehungsweise eine entsprechende Mietpreisbindung, bezogen auf die projektierte Wohnfläche, wäre wünschenswert. Auch hierzu soll in der Bewerbung Stellung genommen werden. Das Kaufpreisangebot und weiteren Erläuterungen werden in die Bewertung der Bewerbungen einbezogen.

Über die Vergabe der Bauplätze wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Um die Sachverhalte fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen erbeten bis zum Mittwoch, 29. Mai 2024 (Eingang bei der Stadt).

Mit der Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln voraussichtlich in der Ratssitzung Anfang Mai sollen die grundstücksvertraglichen Regelungen unmittelbar anschließend vorbereitet werden.

Die Kaufpreisfälligkeit zur Zahlung des Grundstückskaufpreises wird an die Herstellung der Erschließungsanlagen (Kanal und Baustraße) voraussichtlich im II. Quartal 2024 geknüpft sein. Mit der Kaufpreiszahlung wird dann die Inbesitznahme der Baufläche durch den Erwerber erfolgen können.

  • Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.
  • Fragen zum Bebauungsplan und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164.

Bewerbungen um die Bauplätze werden also bis zum 29. Mai 2024 (Eingang bei der Stadt) erbeten an:

Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln

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