Inhalt
Immobilienangebote
Baugrundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften im Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße"
Die Stadt Hamminkeln bietet Baugrundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften im Ortsteil Dingden, Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“, zum Erwerb an.
Der Bebauungsplan 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ (siehe Downloadbereich) ist durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 24.02.2023 rechtsverbindlich geworden. Die Erschließungsmaßnahmen (Freimachen des Baufelds, Kanalisation und Baustraße) laufen nun an und werden voraussichtlich mit Anfang des IV. Quartals 2023 den Stand erreichen, dass die Erschließung der Bauplätze gesichert sein wird.
Die Stadt Hamminkeln bietet nun insgesamt 23 Bauplätze öffentlich zum Erwerb an.
Die Bauplätze sind im Parzellierungsplan (siehe Lageplan 1 im Downloadbereich) mit den Nummern 1 bis 23 und den voraussichtlichen Grundstücksgrößen bezeichnet. Es handelt sich um 19 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser (Nummern 1 bis 19) und vier Baugrundstücke für Doppelhaushälften (Nummern 20 bis 23).
Die Grundstückskaufpreise betragen:
- für die Bauplätze 1 bis 7(eingeschossig bebaubar): 195,32 € pro qm (einschließlich der Ablösung des Kanalanschlussbeitrags 5,32 € pro qm)
- für die Bauplätze 8 bis 23 (zwingend zweigeschossig bebaubar): 234,38 € pro qm (einschließlich der Ablösung des Kanalanschlussbeitrags 6,38 € pro qm)
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich des später über entsprechende Beitragsbescheide festzusetzenden Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und Beiträge von Versorgungsunternehmen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die genannten Kaufpreise über den Verbraucherpreisindex bis zur tatsächlichen Kaufpreisfälligkeit im Wert gesichert werden.
Die Stadt Hamminkeln bittet Bauwillige um schriftliche Bewerbungen um den Erwerb der einzelnen Baugrundstücke im geplanten Neubaugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz an der Ringstraße in Dingden.
Die Bewerbungen sollen einen Hinweis auf das hauptsächlich gewünschte Baugrundstück sowie einige Ersatzwünsche enthalten. Die Bewerbungen sollen darüber hinaus persönliche Angaben zu Alter, Familienstand, Kindern und Beruf der Bewerber enthalten, sowie insbesondere auch zur Frage Stellung nehmen, ob bereits Grundbesitz vorhanden ist. Ferner werden Auskünfte zu etwaigem sozialem Engagement erbeten.
Über die Vergabe der Bauplätze wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Um die Sachverhalte fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen erbeten bis zum Freitag, 30. Juni 2023 (Eingang bei der Stadt).
Mit jeweiliger Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln voraussichtlich in der Ratssitzung im September sollen die Grundstückskaufverträge zur Beurkundung etwa ab Oktober 2023 vorbereitet werden.
Der Beginn der Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Plangebiets ist etwa Ende April 2023 geplant. Die Kaufpreisfälligkeit zur Zahlung des Grundstückskaufpreises wird an die Herstellung der Erschließungsanlagen (Kanal und Baustraße) voraussichtlich Anfang des IV. Quartals 2023 geknüpft sein.
Mit der Kaufpreiszahlung wird dann die Inbesitznahme der Bauplätze durch die Erwerber erfolgen können.
Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.
Fragen zur Bebauungsplanung und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164, oder Frau Bauhaus, Tel. 02852/88-165. Fragen zur Erschließung des Baugebietes beantwortet die Tiefbauabteilung der Stadt, Herr Könning, Tel. 02852/88-264 oder 88-342.
Bewerbungen um die Bauplätze werden also bis zum 30.06.2023 (Eingang bei der Stadt) erbeten an:
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln
________________________________________________________________________________
Baugrundstücke für Mehrfamilienhausbebauung im Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“
Die Stadt Hamminkeln bietet Baugrundstücke für Mehrfamilienhausbebauung im Ortsteil Dingden, Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“, zum Erwerb an.
Der Bebauungsplan 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ (siehe Downloadbereich) ist durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 24.02.2023 rechtsverbindlich geworden. Die Erschließungsmaßnahmen (Freimachen des Baufelds, Kanalisation und Baustraße) laufen nun an und werden voraussichtlich mit Anfang des IV. Quartals 2023 den Stand erreichen, dass die Erschließung der Bauplätze gesichert sein wird.
Die Stadt Hamminkeln schreibt nun drei Bauflächen für Mehrfamilienhausbebauung öffentlich zum Erwerb aus.
Die Bauplätze sind im Parzellierungsplan (siehe Lageplan 2 im Downloadbereich) mit den Nummern 1 bis 3 und den voraussichtlichen Grundstücksgrößen bezeichnet. Es handelt sich um zwei Baugrundstücke für zweigeschossige Bebauung (Nummern 1 und 2) und eine Baufläche für dreigeschossige Bebauung (Nummer 3).
Die Grundstückskaufpreise betragen:
- für die Bauplätze 1 und 2 (zwingend zweigeschossig bebaubar): 291,38 € pro qm (einschließlich der Ablösung des Kanalanschlussbeitrags 6,38 € pro qm) als Mindestgebot
- für die Baufläche 3 (zwingend dreigeschossig bebaubar): 330,45 € pro qm (einschließlich der Ablösung des Kanalanschlussbeitrags 7,45 € pro qm) als Mindestgebot
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich des später über entsprechende Beitragsbescheide festzusetzenden Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und Beiträge von Versorgungsunternehmen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die genannten Kaufpreise über den Verbraucherpreisindex bis zur tatsächlichen Kaufpreisfälligkeit im Wert gesichert werden.
Die Stadt Hamminkeln bittet Investoren um schriftliche Erwerbsangebote für die einzelnen Baugrundstücke bzw. Baufläche im geplanten Neubaugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz an der Ringstraße in Dingden.
Die Bewerbungen sollen außer dem konkreten Kaufpreisangebot auch Erläuterungen zur geplanten Bebauung und Nutzung enthalten. Ein Anteil von mindestens etwa 30 % öffentlich gefördertem Wohnraum beziehungsweise eine entsprechende Mietpreisbindung, bezogen auf die projektierte Wohnfläche, wäre wünschenswert. Auch hierzu soll in der Bewerbung Stellung genommen werden. Das Kaufpreisangebot und weiteren Erläuterungen werden in die Bewertung der Bewerbungen einbezogen.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass gemäß der Bebauungsplanung an der südlichen Grenze der Baufläche 3 eine Lärmschutzwand zu errichten ist.
Über die Vergabe der Bauplätze wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Um die Sachverhalte fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen erbeten bis zum Freitag, 30. Juni 2023 (Eingang bei der Stadt).
Mit jeweiliger Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln voraussichtlich in der Ratssitzung im September sollen die Grundstückskaufverträge zur Beurkundung etwa ab Oktober 2023 vorbereitet werden.
Der Beginn der Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Plangebiets ist etwa Ende April 2023 geplant. Die Kaufpreisfälligkeit zur Zahlung des Grundstückskaufpreises wird an die Herstellung der Erschließungsanlagen (Kanal und Baustraße) voraussichtlich Anfang des IV. Quartals 2023 geknüpft sein.
Mit der Kaufpreiszahlung wird dann die Inbesitznahme der Bauplätze durch die Erwerber erfolgen können.
Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.
Fragen zur Bebauungsplanung und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164, oder Frau Bauhaus, Tel. 02852/88-165. Fragen zur Erschließung des Baugebietes beantwortet die Tiefbauabteilung der Stadt, Herr Könning, Tel. 02852/88-264 oder 88-342.
Bewerbungen um die Bauplätze werden also bis zum 30.06.2023 (Eingang bei der Stadt) erbeten an:
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln
________________________________________________________________________________
Verkauf Schloss Ringenberg
Die Stadt Hamminkeln bietet das barocke Wasserschloss Ringenberg im Ortsteil Ringenberg zum Erwerb an.
Das Schlossgebäude befindet sich auf den Grundstücken Gemarkung Ringenberg Flur 8 Flurstück 9, groß 1.318 qm, und Flurstück 10, groß 1.525 qm. Flankiert wird das Schloss durch die umgebenden Grünflächen, Schlossgraben und Schlossgarten, Flurstück 8, groß 2.480 qm, und Flurstück 142, groß 16.249 qm. Ergänzt wird der Bereich um das Flurstück 154, groß 1.322 qm, auf dem sich der zum Schloss gehörende Parkplatz befindet. Zur Veräußerung steht der gesamte Grundstücksbereich, bestehend aus den genannten fünf Flurstücken in der Gesamtgröße von 22.894 qm, an.
Insgesamt verfügt das Gebäude Schloss Ringenberg über eine Netto-Grundfläche von rund 2.445 qm (etwa 325 qm im Kellergeschoss, etwa 685 qm im Erdgeschoss, etwa 690 qm im Obergeschoss und etwa 745 qm im Dachgeschoss).
Zum Gesamtensemble gehört auch der Schlosspark. Dem Park wurde in den letzten Jahren durch das Anpflanzen einer Vielzahl von Obstgehölzen und anderen Bäumen und das Anlegen von Wegen ein neues Gesicht gegeben.
Derzeit werden die Räumlichkeiten des Schlosses vielfältig als Büros, Veranstaltungs- und Atelierräume und teilweise auch als Künstlerwohnungen genutzt.
Weitere Informationen finden Sie in dem Exposé im Downloadbereich dieser Seite unten.
Die Stadt Hamminkeln bittet interessierte Investoren um konzeptionelle Angebote für den Erwerb des Objekts „Schloss Ringenberg“ im Ortsteil Ringenberg. Ausdrücklich wird an dieser Stelle kein Mindestgebot vorgegeben. Stattdessen werden die Investoren gebeten, ihr Nutzungskonzept für das gesamte Ensemble unter Beachtung der zu akzeptierenden Vorgaben vorzustellen.
Nicht allein die Höhe des angebotenen Kaufpreises, sondern vor allem auch das vorgestellte Nutzungskonzept wird Grundlage der Entscheidung zur Grundstücksveräußerung sein.
Fragen zum Objekt beantwortet gerne der/ die
- Hochbauservice der Stadt Hamminkeln, Frau Kampen, Tel. 02852/88-166, oder Herr van der Linde, Tel. 02852/88-266,
- Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hamminkeln, Herr Neuhaus, Tel. 02852/88-236,
- Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.
Fragen zur bisherigen Nutzung als Kunst- und Kulturort der Stadt Hamminkeln beantwortet der Fachdienst Kultur, Frau Nehling, Tel. 02852/88-136.
Für die tatsächliche Veräußerung des Grundbesitzes ist die Genehmigung des Rates der Stadt Hamminkeln erforderlich.
Um den Sachverhalt zur Beratung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Hamminkeln vorbereiten zu können, werden Bewerbungen um den Erwerb des Objekts „Schloss Ringenberg“ erbeten bis zum Freitag, 16. Juni 2023, an:
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9 in 46499 Hamminkeln
________________________________________________________________________________
Baugrundstück für Mehrfamilienhausbebauung im Baugebiet „Siemensweide“
Die Stadt Hamminkeln bietet im Ortsteil Wertherbruch, Baugebiet „Siemensweide“, ein Baugrundstück für Mehrfamilienhausbebauung zum Erwerb an.
Der Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch ist mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 02.02.2023 rechtsverbindlich geworden. Derzeit werden die Erschließungsmaßnahmen umgesetzt. Beinahe alle Bauplätze im entstehenden Neubaugebiet sind veräußert.
Ein Baugrundstück für ein Mehrfamilienhaus kann noch angeboten werden. Zur Veräußerung steht das Baugrundstück Gemarkung Wertherbruch Flur 4 Flurstück 321, groß 776 qm, an. Dieser Bauplatz ist hinsichtlich seiner Größe und der Festsetzung des Bebauungsplans für eine Mehrfamilienhausbebauung mit vier Wohnungen geeignet.
Der Grundstückskaufpreis beträgt für den ein- oder zweigeschossig bebaubaren Bauplatz voraussichtlich etwa 134,00 € pro qm, zuzüglich Kanalanschlussbeitrag 8,21 € pro qm, somit bei 776 qm voraussichtlich etwa 110.355,00 €.
Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich des Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und Beiträge von Versorgungsunternehmen.
Die Wirksamkeit des Grundstückskaufvertrags und die Kaufpreisfälligkeit werden an die Sicherstellung der Erschließung des Baugebiets (Kanalisation und Baustraße) geknüpft sein. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis über den Verbraucherpreisindex bis zur tatsächlichen Kaufpreisfälligkeit im Wert gesichert wird, sodass deshalb derzeit nur ein vorläufiger Betrag genannt werden kann.
Die Stadt Hamminkeln bittet um schriftliche Bewerbungen um den Erwerb des verbleibenden Bauplatzes für ein Mehrfamilienhaus im Neubaugebiet „Siemensweide“ in Wertherbruch.
Weil die Bauplätze in diesem Baugebiet grundsätzlich dem örtlichen Bedarf für den Ortsteil Wertherbruch vorbehalten sind, werden auch Auskünfte einer möglichen Verbundenheit der Bewerber zum Ortsteil Wertherbruch erbeten. Die Bewerbungen sollen Angaben zum beabsichtigten Vorhaben (Errichtungen von Wohnungen zur Vermietung oder zum Verkauf, Absicht zum Selbstbezug?) und zu etwaigen bisher umgesetzten Bauvorhaben der Bewerber enthalten.
Das Grundstück soll für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen Verwendung finden, die Wohnungen sind barrierefrei gemäß der einschlägigen Regelung der Landesbauordnung NRW zu errichten.
Über die Vergabe des Bauplatzes wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Um den Sachverhalt fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen erbeten bis zum Freitag, 14. Juli 2023 (Eingang bei der Stadt).
Mit Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln soll der Grundstückskaufvertrag über den Bauplatz zur Beurkundung etwa ab Oktober 2023 vorbereitet werden. Bis dahin sollen auch die Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Plangebiets abgeschlossen sein.
Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.
Fragen zum Bebauungsplan und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164, oder Frau Bauhaus, Tel. 02852/88-165. Fragen zur Erschließung des Baugebietes beantwortet die Tiefbauabteilung der Stadt, Herr Könning, Tel. 02852/88-264 oder 88-342.
Bewerbungen um den Bauplatz werden also bis zum 14.07.2023 (Eingang bei der Stadt) erbeten an:
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln